Eine aktuelle strafrechtliche Gesetzesinitiative zur „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ sieht die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands in das Strafgesetzbuch vor. Dabei geht es unter anderem auch um den Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln sowie die Zuführung von Patienten, sodass hiervon Kooperationsmodelle von Apothekern zum Beispiel mit Ärzten betroffen sein können. Der aktuelle „Wirtschaftsbrief Apotheken“ gibt einen Überblick über die derzeitige Rechtslage.
Frage: „Unser Altenwohnhaus ist mit folgender Frage an uns herangetreten: Wenn nur die halbe Morphin-Ampulle benötigt wird, dann soll die Ampulle laut dem Palliativarzt mit Tesafilm verschlossen und für den ...
Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 wurden seitens der GKV neue Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen festgelegt. Für eine Reihe bereits bestehender Festbetragsgruppen erfolgten Anpassungen. Mehrere pharmazeutische ...
Frage: „Wir haben eine Anfrage von einem von uns belieferten Heim, ob diese als Notfall-Versorgung für das Heim Nitrospray (nicht bewohnerbezogen) vorrätig haben müssen. Ein Arzt im Notdienst habe sich beschwert, als dieses Heim keines vorrätig hatte – es müsse immer eines vorhanden sein. Wie ist da die rechtliche Lage?“
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.
Frage: „Das von uns betreute Pflegeheim hat die Auflage bekommen, die Temperaturen der Arzneimittelschränke regelmäßig zu messen und zu dokumentieren. Welche Richtlinien gelten hier?“
Aufgrund des großen Interesses an der Apotheken-Wiki-Pilotanwendung der Fachhochschule Münster, Institut für Technische Betriebswirtschaft in Münster wurde von der Firma Tooltime Management Consultants GmbH eine kommerzielle Version entwickelt, die bereits verfügbar ist. Unter dem Link www.apo-wiki.com sind alle erforderlichen Informationen zu finden. Über diese Seite lässt sich auch eine Demoversion anfordern.