Ein Apotheker hat weder Anspruch auf Vergütung des von ihm abgegebenen Arzneimittels noch auf Ersatz von dessen Wert, wenn er trotz Rabattvertrags und ärztlich nicht ausgeschlossener Substitution das namentlich verordnete Arzneimittel nicht durch ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel ersetzt hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13). Fraglich ist, ob dieser Grundsatz auch gilt, wenn es für die Nichtabgabe des Rabattarzneimittels einen Grund gab, dieser aber ...
Das Fahrtenbuch für den Apotheken-Pkw steht beim Finanzamt ganz oben auf der Prüfliste. Ist es nicht nahezu perfekt geführt, war die ganze Arbeit umsonst und es droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da ...
Prominente dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in der Arzneimittelwerbung eingesetzt werden. Die zu beurteilende Werbung mit Ursula Karven ist unzulässig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2015, Az.
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der eigenen Apotheke werden in der Praxis immer wieder grundlegende Fehler gemacht, weil Handels- und Aufschlagsspanne allein nicht aussagekräftig genug sind. Nicht berücksichtigt wird in diesem Zusammenhang u.a. der Einsatz an Regalfläche und Kapital, was aber bei einer betriebswirtschaftlichen Bewertung Berücksichtigung finden sollte. Dabei ist die sogenannte Brutto-Nutzen-Ziffer (BNZ) hilfreich und wichtig. Die Einzelheiten erläutert der „WBA ...
Frage: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“
Für den Nachweis eines Abrechnungsbetrugs bei Apotheken muss weder ein konkreter Irrtum noch ein konkreter Schaden bei den betroffenen Krankenkassen festgestellt werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 12.2.
Für die Importverordnung mit aut-idem-Kreuz haben Krankenkassen und Apothekerverbände zwischenzeitlich einige Arzneilieferverträge geändert. Doch das macht es für die Apotheker nicht einfacher. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2015 gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Konsequenzen für die Praxis (unter www.ct-retax-kompass.de ).