Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2013 eine Klarstellung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Calcium und Vitamin D in der Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgenommen. Danach ist Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung auch als Monopräparat zur Behandlung bestimmter Erkrankungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt er demnächst (am ...
Nicht nur akute Entzündungen, sondern insbesondere diejenigen Augenerkrankungen, die oft über Jahre hinweg unerkannt bleiben, können zu irreparablen Schäden führen. Bestimmte Lebensumstände oder verschiedene ...
Äußere Faktoren wie die Änderung des ordnungspolitischen Rahmens, die alternde Gesellschaft und hybride Kunden setzen die Apotheken einer früher unbekannten Marktdynamik aus. Der daraus resultierende Wettbewerb um ...
Die Knappschaft retaxiert zurzeit die Abrechnung solcher Hilfsmittel-Verordnungen, die vom Arzt zwar als zuzahlungsbefreit gekennzeichnet waren, deren Versicherte aber tatsächlich nicht zuzahlungsbefreit sind. Was steckt dahinter? Lesen Sie dazu die aktuelle März-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“.
Befindet sich ein volljähriges und verheiratetes Kind in einer erstmaligen Berufsausbildung, besteht seit dem Jahr 2012 ein Kindergeldanspruch der Eltern unabhängig von den eigenen Einkünften des Kindes und von ...
Die einzelnen Arzneilieferverträge (ALV) sehen konkrete Abrechnungsfristen vor, die von den Apothekern bei ihrer Rechnungslegung unbedingt eingehalten werden müssen. Aber welche Abrechnungsfrist gilt? Und welche ...
Kein dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite liegt vor, wenn Mitarbeiter eines Krankenhauses bei Apothekenartikeln Preisvorteile von einem Unternehmen erhalten, das auch ihren Arbeitgeber beliefert, sofern das Unternehmen mit den Preisvorteilen eigene Zwecke wie die Kundengewinnung verfolgt (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 18.10.2012, Az: VI R 64/11, Abruf-Nr. 123621 ).