Die Winterzeit bietet jede Menge Themenideen für Verkaufsförderungsaktionen in der Apotheke. Neben den Klassikern, gesunde Geschenktipps zu Weihnachten, Immunsystem-Stärkung und Erkältungen, suchen Sie auch neue Themen, wie Verdauungsbeschwerden nach den Festtagen, Verbrennungen an Silvester, Hautschutz und Verletzungen bei Wintersportarten oder kostengünstiges Wellness-Paket in den eigenen vier Wänden. Der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ befasst sich mit vielen Praxistipps zu diesem Thema in der aktuellen ...
Berlin, 27. Dezember 2012 – Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das Jahr 2013 informieren. Die aktuellen Bescheinigungen für 2012 ...
„Apotheke heute“ – so heißt der „Apotheker Berater“ ab der Januar-Ausgabe 2013. Der seit über 30 Jahren kompetente Begleiter der modernen Apotheke signalisiert nun auch im Titel, dass die dargebotenen ...
Seit dem 26. Juli 2012 sind 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Für Cannabisextrakt, Dexamfetamin und Flunitrazepam gelten erstmalig Höchstverordnungsmengen und die für Methylphenidat ist angepasst worden. Außerdem wurde festgelegt, dass zum 1. Januar 2013 Tilidin-haltige Tropfen nur noch auf einem BtM-Rezept verordnet werden können. Einzelheiten lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de .
Ein Leser hat gefragt: „Das von unserer Apotheke belieferte Altenheim möchte Folgendes wissen: Ist es rechtlich zulässig, dem Angehörigen eines verstorbenen Heimbewohners die zum Teil verschreibungspflichtigen ...
Bei einer ärztlichen Arzneimittelverordnung unterliegen Apotheken zum einen dem sogenannten Kontrahierungszwang, das heißt: Sie sind vertraglich verpflichtet, diese Verordnung (in einer angemessenen Zeit) zu beliefern.
Für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Elterngeldanspruchs verabschiedet. Dass die neue Berechnungsweise für Eltern durchaus nachteilig sein kann, wird im Folgenden näher erläutert.