Werden in der Apotheke vor der Arzneimittelabgabe formelle Fehler bei der Ausstellung eines Betäubungsmittelrezepts (BtM-Rezept) festgestellt, können diese Mängel unverzüglich beseitigt und das Rezept danach bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover steht dem Apotheker ein solches „Mängelbeseitigungsrecht“ nach einer Retaxation auch noch im Einspruchsverfahren zu. Die Einzelheiten dazu lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2012 unter ...
Die zum 12. Juni 2012 geänderte Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bereitet Apothekeninhabern in erster Linie Sorgen wegen der Kosten sowie der Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben im eigenen Apothekenbetrieb.
Apotheken sind gemäß § 129 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arzt ein solches namentlich verordnet hat.
Gängige Apotheken-Softwaresysteme bieten eine Vielzahl an Kalkulationsmodellen für die Preisermittlung. In der Regel bleiben sie bei dem Status „Betriebsergebnis“ stehen und vermitteln dem Betrachter, ob der Abgabepreis mit einem „Gewinn“ einher geht oder nicht. Doch dieser Gewinn reicht unter Umständen nicht für Sie und Ihre Apotheke. Sie müssen (ganzheitlich) weiterrechnen, damit Sie aussagekräftige Ergebnisse erhalten und „richtige“ Apotheken-Verkaufspreise festsetzen. Wie, das erläutert die ...
Der Beratung durch das Apothekenteam wird – nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen durch die neue Apothekenbetriebsordnung – ein immer höherer Stellenwert eingeräumt. Vor allem in hochfrequentierten und stark ...
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an den Start gehen – allerdings mit einer einjährigen Einführungsphase. Dies geht aus einem Entwurfsschreiben des ...
Arbeitgeber können Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, steuerfrei erstatten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat rückwirkend zum 1. März 2012 die umzugsbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht. Gleichzeitig hat es die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1. Januar und 1. August 2013 gelten (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 – S 2353/08/10007, Abruf-Nr. 123088) .