Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative Absatzmöglichkeit zu dem höheren Offizinpreis gesichert erscheint. Einzelheiten zu diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de .
Die ständige Verbesserung der Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen auf dem stark umkämpften Gesundheitsmarkt. Anregungen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess erhält man aus ...
Apotheken, die im Wettbewerb bestehen möchten, müssen sich auch optisch von der Konkurrenz abheben. Dies können sie erreichen, indem sie ihre Offizin individuell gestalten und das Mobiliar passend zum Corporate ...
Die genaue Zahl derer, die in Deutschland inkontinent sind, lässt sich schwer ermitteln, da viele Betroffene dieses Thema auch heute noch totschweigen. Jede zweite Frau und jeder vierte Mann über 65 Jahren sollen an Inkontinenz leiden. Damit ist die Inkontinenzversorgung gerade in Pflegeheimen ein wichtiges Thema. Denn das Reinigen eingenässter Kleidung, Bettwäsche und verschmutzter Fußböden und das Umkleiden der Bewohner kostet das Pflegpersonal sehr viel Zeit. Ein gutes Inkontinenzmanagement mit ...
Diätetische Lebensmittel sind bis auf bestimmte Ausnahmen von der Erstattung durch die GKV ausgenommen. Legt ein Kunde eine ärztliche Verordnung über ein bestimmtes Diätetikum vor, steht die Apotheke vor der Frage, ...
Will ein Apotheker aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen einen Hochschulabsolventen beschäftigen, so lohnt es sich für ihn, in das Förderprogramm „Innovationsassistent“ zu schauen.
Einer Apothekerin bleibt weiterhin untersagt, Absprachen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, zu treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschluss vom 14.2.2013, Az. 13 A 2521/11, Abruf-Nr. 131098 ).