Die PackungsgrößenV wurde in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. Dabei kam es vor, dass Messzahlen bestimmter Wirkstoffe nicht bzw. nicht mehr der Versorgungsrealität entsprachen. Weil Änderungen in der PackungsgrößenV die Verkehrsfähigkeit von Packungen, die nach der alten Rechtslage hergestellt wurden, tangieren würden, hat der Verordnungsgeber Übergangsfristen eingeräumt. Die Einzelheiten lesen Sie in der aktuellen Oktober-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de .
Da nicht alle 8,5 Millionen Landwirte, Freiberufler-Praxen und gewerbliche Betriebe regelmäßig von den 13.200 eingesetzten Betriebsprüfern überprüft werden können, versucht die Finanzverwaltung, die ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals – und mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet – über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur ...
Anders als beim „operativen Management“ treffen Sie im Zuge des „strategischen Managements“ keine Entscheidungen über die aktuellen Prozesse in Ihrer Apotheke. Hier richtet sich Ihr Blick vielmehr mit Zielen und einer Vision (langfristig) in die Zukunft Ihrer Apotheke.
Berlin/Leipzig, 18. Okt. 2012 – Auch in Zukunft bleibt die Selbstbedienung bei rezeptfreien Medikamenten verboten. Das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren und ...
Das Gesundheitssystem wird für Patienten immer teurer und undurchsichtiger – die Krankenkassenbeiträge sind so hoch wie nie zuvor. Manch einer fragt sich, wie diese Kosten entstehen und wie viel effektive Leistung ...
Ein Leser schreibt uns: „Erstens: Auf einem Rezept sind 100 Tabletten eines Rx-Arzneimittels aufgeschrieben. Dies ist aber keine N-Größe. Darf ich in diesem Fall 2 x 50 Stück abgeben oder nur 50 Stück? Zweitens: Und wie gehe ich mit Packungen um, die keine N-Größe haben? Auf einem Rezept sind 2 x 50 Stück aufgeschrieben, es gibt aber auch eine 100-Stück Packung mit N3, die günstiger als 2 x N2 ist. Da gebe ich doch die 100 Stück-Packung ab, oder?“