30.11.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Seit dem 01.11.2022 gelten die aktualisierten Anlagen 7 (Gehhilfen) und 10 (lymphatische Kompression) zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Es ist kein erneuter Beitritt notwendig.
29.11.2022 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Auch Angestellte in Apotheken sind durch die anhaltend hohe Inflation stark belastet. Um sie zu unterstützen, können Apotheker ihnen bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zahlen.
25.11.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabgabe
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte Lifestyle-Medikamente), dürfen gemäß § 34 Abs. 1 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht zulasten der gesetzlichen ...
25.11.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Im Fall der Insolvenz von Abrechnungszentren können sich aufgrund verschiedener Abrechnungsmodelle auch unterschiedliche Folgen für noch ausstehende Forderungen von Apotheken ergeben. AH gibt einen Überblick, welche Absicherungsmöglichkeiten für diese Forderungen bestehen.
24.11.2022 · Fachbeitrag ·
Klimaschutz in der Apotheke, Teil 8
Das Interesse von Verbrauchern und Unternehmen an energieeffizienten Gebäuden mit Wärme und Strom aus regenerativen Quellen steigt. Auf der anderen Seite verhindern Lieferengpässe und der Fachkräftemangel, dass ...
23.11.2022 · Nachricht · Gesetzgebung
Das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wurde am 20.10.2022 vom Bundestag verabschiedet, am 28.10.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 11.11.
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22.11.2022 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Privat kranken- und pflegeversicherte Apotheker können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen. Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AH macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut.