Ab Mitte März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Warum diese eingeführt wurde und weitere Informationen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Auch für Apotheken ist ein Blick hinein lohnenswert.
Definitionsgemäß handelt es sich bei einer Präqualifizierung um eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre ...
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 Euro netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.03. des Folgejahrs.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Lieferengpassmeldung für Substitol® offiziell erst einmal bis zum 31.03.2022 verlängert. Daraufhin hat die IKK classic ihren Genehmigungsverzicht für die Kostenübernahme des zu importierenden Ersatzpräparats Compensan® ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert.
Regelmäßig beleuchtet AH die wichtigsten Daten des Apothekenmarktes, wobei der GKV-Markt im Mittelpunkt steht. Die Kernfragen lauten: Wie setzt sich der Arzneimittelmarkt zusammen, welche Präparate, ...
Aktuell haben mehrere Anbieter von Medizinalcannabis Rabattverträge mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen. Ein Anbieter wirbt mit der Aussage, als erstes deutsches Pharmaunternehmen gleich mit mehreren gesetzlichen ...
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gestattet erneut befristet bis zum 31.03.2022 die freie Preiskalkulation bei der Abgabe von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Dies ist auch noch rückwirkend zum 01.01.2022 möglich, jedoch nicht für bereits gestellte Rechnungen. Diese Regelung gilt ebenfalls für FFP2-Masken, jedoch nur bei den Kostenträgern, die eine Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittel explizit gestatten.