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Verfahren ohne Anwaltszwang: Anwalt muss das beA nutzen
| Wenn Berufsträger elektronische Dokumente einreichen, müssen sie dies auch in Verfahren ohne Anwaltszwang über das beA tun (OLG Frankfurt a. M. 27.7.22, 26 W 4/22, Abruf-Nr. 230809 ). Das Gericht sieht dies gemäß § 130d S. 1 ZPO für Anwälte auch hier als Zulässigkeitsvoraussetzung (ebenso AG Tiergarten 5.4.22, 310 OWi 161/22; VG Berlin AK 22, 112). (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6858 ) |
(mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)
Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 163 | ID 48547545