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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Bald möglich: Digitale Kommunikation mit Gerichten

    | Der Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 5.7.13 den Bundesrat passiert. Überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, wird der gerichtliche Posteingang und Postausgang von Papier auf die elektronische Form umgestellt. |

     

    Zu diesem Zweck werden der qualifizierten elektronischen Signatur sichere Übermittlungswege als Alternativen zur Seite gestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird bis 2016 elektronische Anwaltspostfächer einrichten, die auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes ein hohes Authentifizierungsniveau erreichen.

     

    Eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte und Behörden können die Länder frühestens ab 2020 vorsehen. Bundesweit tritt die Nutzungspflicht 2022 in Kraft.

     

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

     

    Mehr unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130507_Elektronischer%20Rechtsverkehr.html?nn=1967012

    Quelle: ID 42215742