· Fachbeitrag · Stellenanzeige
Vorsicht bei der Forderung nach Bewerberfoto
| Häufig fordern Anwälte in Stellenanzeigen den Bewerber zur Zusendung seiner Unterlagen mit Foto auf. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies im Hinblick auf das AGG zu Problemen und Schadenersatzforderungen führen kann. |
Daher unser Tipp: Vermeiden Sie die Anforderung eines Fotos. Wenn Sie auch kritische Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie uns (ak@iww.de).
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 111 | ID 42418230