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  • · Nachricht · Wiedereinsetzung

    Sorgfaltspflichten, wenn sich der Anwalt ausgesperrt hat

    | Schlüsselerlebnis: Hat der Anwalt seine Kanzleischlüssel im Büro vergessen, muss er zügig aktiv werden, um rasch wieder an seinen Schreibtisch zu kommen. Ansonsten gehen versäumte Fristen zu seinen Lasten. Das gilt auch, wenn nur noch vier Stunden bis zum Fristablauf verbleiben ( BGH 11.7.24, IX ZB 31/23, Abruf-Nr. 243164 ). |

     

    Die Anwältin hier musste sich trotz Erkrankung die versäumte Berufungsfrist zurechnen lassen, da sie nicht vortrug, was sie unternommen hatte, um abends nach 19 Uhr in ihr Büro zu gelangen. Sie hätte zu der im Außentermin befindlichen Kollegin fahren können, um dort einen Kanzleischlüssel zu holen oder zumindest bei dieser die Rufnummern von Kanzleimitarbeitern zu erfragen. Ferner hätte sie versuchen können, ihre Mitarbeiter auf anderem Weg zu erreichen, oder einen Schlüsseldienst hinzuzuziehen. Zudem hatte sie die Berufungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft und sich damit dem Risiko einer erhöhten Sorgfaltspflicht für die einzuhaltende Frist ausgesetzt.

     

    MERKE | Auch wenn der BGH diesen Punkt gar nicht besonders herausgestellt hat: Dass ein Anwalt nicht einmal die Rufnummern von Büroleitern oder Kanzleimitarbeitern in seinem Handy gespeichert oder notiert hat, könnten andere Gerichte kritischer sehen, was anwaltliche Sorgfaltspflichten betrifft.

     

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführender Hinweis

    • Ausscheidender Anwalt bleibt je nach Absprache mit der Kanzlei in der Pflicht, AK 24, 77
    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 200 | ID 50196129