· Fachbeitrag · Anwaltsvergütung
Hierauf sollten Sie bei einer kostenlosen Erstberatung achten
| Zuletzt gab der BGH grünes Licht, dass ein Anwalt in Verkehrssachen mit kostenloser Erstberatung werben darf ( AK 17, 174 ). Aber sollten Sie besser darauf hinweisen, dass Sie bezahlt werden wollen, wenn Sie den Mandanten darüber hinaus weiter betreuen? Dafür sprechen gute Gründe. |
Sie möchten zumindest eine Ersteinschätzung gratis anbieten? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie dies auch (dauerhaft) in einem bestimmten Rahmen leisten können und wollen. Zwar können Sie Ihre Werbung auch wieder einstellen, aber in der ersten Zeit nach Ihrer Werbeanzeige werden Mandanten sicher von diesem Angebot ausgehen. Wollen Sie sichergehen, können Sie vorausschauend in drei Schritten handeln:
1. Dauer der kostenlosen Erstberatung einschränken
Nennen Sie im Anzeigentext oder Gutschein einen klaren Zeitraum, wie lange das kostenlose Angebot gilt (Gültigkeitsdauer, z. B. kostenlose Erstberatung in der Zeit vom 1.11.17 bis 1.4.18). Auf diese Weise können Sie das Gratisangebot auf eine „Pilotphase“ eingrenzen.
2. Klar darauf hinweisen, dass weiterer Anwaltsrat Geld kostet
Potenzielle Mandanten müssen klar ersehen können, dass eine anwaltliche Betreuung über die Erstberatung hinaus Geld kostet. Und das wird in Verkehrsunfallsachen eben oft der Fall sein.
3. Mandant unterzeichnet Erklärung
Wenn Sie den Mandanten hierauf hinweisen, sollten Sie dies auch schriftlich dokumentieren. So erhalten Sie vom Mandanten bestätigt, dass ihm erklärt wurde, was Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung leisten und wann ggf. eine kostenpflichtige Beratung im Rahmen eines Mandats beginnt. Damit können Sie ggf. später den Beweis antreten, dass der Mandant sorgfältig und unmissverständlich informiert wurde.
Musterformulierung / Mit Erstberatung sicher werben |
Ohne Wenn und Aber: Ihre Erstberatung bei uns ist kostenlos. In der Erstberatung erörtern wir mit Ihnen Ihr Rechtsproblem und ggf. Lösungsansätze.
Sie haben Anspruch auf ein (z. B. 30-minütiges) Gespräch, also eine telefonische/mündliche Ersteinschätzung nach Schilderung des Sachverhalts/Unfallhergangs. Jede weitere Tätigkeit darüber hinaus ist allerdings kostenpflichtig und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Aber keine Angst: Sie werden in der Erstberatung deutlich darauf hingewiesen, wann die kostenpflichtige Tätigkeit beginnt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie sich weiter beraten lassen möchten. Sie müssen sich nicht sorgen, dass die kostenlose Beratung plötzlich in eine kostenpflichtige übergeht, ohne dass Sie dies bemerken. |
Musterformulierung / Vereinbarung kostenlose Erstberatung |
Ich [Name Mandant] bin ausdrücklich belehrt worden, dass für die anwaltliche Erstberatung in meiner Verkehrsunfallsache keine Kosten für mich entstehen. Die Erstberatung umfasst [z. B. ein 30-minütiges Gespräch/eine Einschätzung meiner Schadenersatzansprüche/Chancen und Risiken im Bußgeldverfahren].
Ich bin ferner belehrt worden, dass ich im Gespräch darauf hingewiesen werde, sobald die kostenlose Erstberatung endet und RA ... ‒ sofern dies notwendig sein sollte ‒ kostenpflichtig tätig werden würde.
Für diesen Fall kann ich direkt entscheiden, ob die Angelegenheit dann enden soll oder ich im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung weiteren anwaltlichen Rat wünsche.
RA ... wird mich im Rahmen der kostenlosen Erstberatung aber auf jeden Fall auf wichtige Fristen hinweisen, um Rechtsnachteile in meiner Verkehrsunfallsache zu vermeiden, sofern diese in meiner Angelegenheit zu beachten sind.
Ort/Datum Unterschrift Mandant |
PRAXISHINWEIS | Der Einfachheit halber können Sie die Bedingungen für die Erstberatung auch auf der Kanzleiwebsite oder in einem Aushang in der Kanzlei klar formulieren. Unangenehm würde es, wenn Mandanten sich getäuscht sehen oder bemängeln, dass nicht transparent genug sei, was kostenlos ist und was nicht. Angesichts der zunehmenden Anwaltswerbung sowohl in Zeitungen, Inseraten und im Internet, die auch immer wieder standesrechtliche Fragen aufwerfen, ist dieser Punkt nicht zu unterschätzen. Derartig falsche Eindrücke dürfen nicht entstehen. Sie können der Kanzlei schaden. Eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung ist daher stets zu empfehlen. |
Weiterführende Hinweise
- BGH erlaubt kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht, AK 17, 174
- Anwälte dürfen mit Gutscheinen werben, aber ..., AK 16, 175