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  • · Fachbeitrag · Auszubildende

    Probezeit endet: Weiter zusammenarbeiten oder kündigen

    | In den kommenden Wochen endet die Probezeit vieler neu geschlossener Ausbildungsverhältnisse. Ausbilder in den Kanzleien sollten prüfen, ob die Ausbildung zufriedenstellend verläuft und bei Problemen gezielt Hilfen nutzen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. |

     

    Kanzleien sollten sich nicht vorschnell von Auszubildenden trennen, denn das qualifizierte Fachpersonal in den Rechtsberufen wird zunehmend rarer. 2015 wurden 3.801 neue Ausbildungsverträge zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten geschlossen (2014: 3.807).

     

    Wollen Sie den Auszubildenden in der Kanzlei halten, unterstützen Sie ihn, gegebenenfalls fehlende Kenntnisse zu erwerben oder Probleme zu lösen. Holen Sie auch die Einschätzung der Berufsschule ein. Kommt es für Sie nicht infrage, weiter mit dem Auszubildenden zusammenzuarbeiten, kündigen Sie rechtzeitig. In der Probezeit können Ausbilder und Auszubildende das Ausbildungsverhältnis kündigen, ohne eine Frist einhalten zu müssen (§ 22 Abs. 1 BBiG).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Kündigung in der Probezeit darf gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen. Beachten Sie etwa einen möglichen Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz (§ 9 MuSchG).

     

    Achten Sie auf die „Volljährigkeitsfalle“. War der Auszubildende zu dem Zeitpunkt, als der Berufsausbildungsvertrag geschlossen wurde, noch minderjährig, mussten seine Erziehungsberechtigten den Vertrag unterschreiben. Ist er aber seitdem volljährig geworden, muss eine Kündigung an ihn selbst ‒ nicht an die Eltern ‒ gerichtet werden.

     

    Auch die Rechtsanwaltskammern unterstützen bei Bedarf und haben Ansprechpartner, die kontaktiert werden können. „Unsere Kammer versucht zu helfen, wenn in einer Kanzlei ein Ausbildungsabbruch droht“, sagt Gabriele Hillmer, Ausbildungsberaterin bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main.

    Nutzen Sie aktiv alle Hilfen, die bei Problemen in der Ausbildung auftauchen können, in vielen Fällen lässt sich ein Ausbildungsabbruch vermeiden:

     

    • Berufsberater der Arbeitsagenturen
    • Ausbildungsberater bei den Rechtsanwaltskammern (zuständige Ansprechpartner/Ausbildungsberater über die Website der Kammern oder telefonisch erfragen)
    • Ausbildungsbegleitende Hilfen: bei schulischen Problemen (Nachhilfe, Vorbereitung Prüfungen u.a.), Infobroschüre der Agentur für Arbeit: www.iww.de/sl2050.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Das Ausbildungsjahr 2016 beginnt: Sind Ihre Auszubildenden belehrt?, AK 16, 135
    • Fristenmanagement an das Personal delegieren? Ja, aber ..., AK 13, 50
    • Finden Sie mit Kanzleipraktika geeignete Auszubildende, AK 16, 145
    Quelle: ID 44335583