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  • 02.04.2015 · IWW-Abrufnummer 144171

    Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 26.07.1995 – 5 AZR 22/94

    Lehrkräfte, die an Volkshochschulen Kurse zur Erlangung des Haupt- oder Realschulabschlusses leiten, sind jedenfalls dann Arbeitnehmer, wenn sie in den Schulbetrieb eingegliedert werden und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen.


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    RechtsgebietBGBVorschriften§ 611 BGB