· Nachricht · Fristberechnung
Bekanntgabe eines Bescheids am letzten Tag des Jahres
| Auch am 31.12. kann ein (Einspruchs-) Bescheid wirksam bekannt gegeben werden. Ob an diesem Tag ein Rechtsanwalts- oder Steuerberaterbüro geschlossen ist, ist unerheblich ( FG Niedersachsen 15.4.13, 2 K 25/13 ). |
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Einzelheiten unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=FG%20Niedersachsen&Datum=15.04.2013&Aktenzeichen=2%20K%2025/13
Quelle: ID 42248452