12.05.2024 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Zulassung eines Rechtsanwalts erlischt erst, wenn ihr Widerruf bestandskräftig geworden ist (§ 13 BRAO). Klagt er gegen den Entzug seiner Zulassung, muss er den Schriftsatz elektronisch einreichen und sein immer noch bestehendes Selbstvertretungsrecht nutzen (BGH 15.12.23, AnwZ [Brfg] 10/23, Abruf-Nr. 239352 ).
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10.05.2024 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Eine von Anwalt zu Anwalt verschickte beA-Nachricht ist zugegangen, sobald sie für den Kollegen während seiner Kanzleizeiten abrufbereit ist. Es kommt nicht darauf an, wann der Anwalt die automatische E-Mail-Benachrichtigung über die eingegangene beA-Nachricht erhält (OLG Hamm 22.2.24, 22 U 29/23, Abruf-Nr. 241115 ).
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09.05.2024 · Nachricht aus AK · Regress
Anwälte, die sich auf ein besonderes Rechtsgebiet spezialisiert haben, sind verpflichtet, die auf der BGH-Homepage frei zugänglichen Entscheidungen zeitnah auszuwerten. Vor allem müssen sie hier die für ihr Spezialgebiet relevanten Leitsatzentscheidungen sichten und aus ihnen geeignete Konsequenzen ziehen, um aussichtslose Prozesse nicht fortzusetzen (OLG Jena 26.1.24, 9 U 364/18, Abruf-Nr. 240056 ).
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08.05.2024 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Gerichte dürfen keinen besonderen Zusatz oder Vertretungsvermerk im Schriftsatz verlangen, wenn dieser von dem einen Anwalt verfasst, aber von dem anderen eingereicht wird (BGH 28.2.24, IX ZB 30/23, Abruf-Nr. 240559 ).
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07.05.2024 · Fachbeitrag aus AK · Gesetzentwurf
Für die Justiz sind weitere Rechtsanpassungen im Bereich des ERV und der elektronischen Aktenführung in allen Verfahrensordnungen geplant. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Entwurf für ein „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (BR-Drucksache 126/24, iww.de/s10777 ).
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06.05.2024 · Nachricht aus AK · Digitalisierung
In Visa-Verfahren gilt grundsätzlich das Mehrkostenverbot (§ 121 Abs. 3 ZPO). Ein auswärtiger Anwalt wird also nur beigeordnet, wenn dadurch nicht mehr Kosten entstehen, als würde ein Anwalt im Gerichtsbezirk tätig. Das OVG Berlin-Brandenburg sah das früher nicht so eng, schwenkt nun aber um: Auswärtige Anwälte können sich schließlich per Bildschirm einklinken (23.1.24, OVG 3 B 69/23, Abruf-Nr. 240123 ).
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04.05.2024 · Nachricht aus AK · Verfahrensrecht
Der Einsatz der Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren soll erheblich ausgeweitet werden. Dazu sind aktuell zwei Gesetzesinitiativen im Vermittlungsausschuss in der entscheidenden Phase: der Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ( iww.de/s10775 ) sowie der Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (= ...
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03.05.2024 · Fachbeitrag aus AK · Vergütung
Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Der Arbeitgeber darf das höhere Gehalt eines männlichen Arbeitnehmers nicht mehr damit begründen, dass dieser in den Vertragsverhandlungen das höhere Gehalt besser verhandelt hat. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des BAG. Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich wichtige Folgen und Handlungsempfehlungen.
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02.05.2024 · Fachbeitrag aus AK · Psychologie der Gesprächsführung (Teil 3)
Egal, ob große oder kleine Auftraggeber – manche Gegenüber versuchen bei Honorarverhandlungen Verhandlungstricks. Darum lohnt es sich, sich vorab Gedanken über mögliche Verhandlungsstrategien der Gegenseite zu machen. Das gehört zu der Recherche im Vorfeld dazu, die Teil 1 dieser AK-Artikelserie erläutert hat (AK 24, 52). Sie sollten sich überlegen: Wie kann ich auf mögliche Verhandlungstricks reagieren? Und gibt es Situationen, in denen es besser ist, nicht zu reagieren?
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01.05.2024 · Fachbeitrag aus AK · Editorial AK 5/2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Urteil des OLG Hamm vom 22.2.24 (22 U 29/23) sorgt zurzeit innerhalb der Anwaltschaft für eine gewisse Aufmerksamkeit, weil es wieder einmal um die Frage der Nutzung des beA geht – dieses Mal allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Zugang von Schriftsätzen bei Gerichten, sondern im anwaltlichen Verkehr.
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