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  • · Nachricht · Referentenentwurf

    Für das nächste Jahr ist eine RVG-Reform geplant

    | Das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025) soll zum 1.1.25 in Kraft treten (siehe iww.de/s11249 ). Der aktuelle Entwurf sieht folgende Änderungen vor: |

     

    Konkret sollen die Betragsrahmen- und die Festgebühren um 9 %, die Wertgebühren um 6 %,, die Gerichtsgebühren um 9 bzw. 6 %, sowie die Gerichtsvollziehergebühren um 9 %, angehoben werden. Auch im Bereich der Familiensachen, bei PKH/VKH-Mandaten sowie bei Gebühren in Bußgeldsachen sind Gebührensteigerungen vorgesehen. Zudem soll der Regelverfahrenswert in Kindschaftssachen von 4.000 EUR auf den im Justizkostenrecht üblichen Regelwert von 5.000 EUR angehoben werden. Es sind Erhöhungen für die Regelverfahrenswerte in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen geplant.

     

    Beachten Sie | Der Spezial-Informationsdienst RVG professionell (s. unter iww.de/rvgprof) wird Sie über die geplanten Änderungen und die Auswirkungen auf die Praxis auf dem Laufenden halten.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 127 | ID 50083784