Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Reisekosten

    Voraussetzungen für besonderes Vertrauen zu auswärtigem Anwalt

    | Die Gerichte haben mehrfach entschieden, wann Mehrkosten eines auswärtigen Anwalts zu erstatten sind (AK 17, 129). Neben anwaltlichen Spezialkenntnissen kann auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ins Gewicht fallen. Welche Voraussetzungen an ein „Vertraut-sein“ geknüpft sind, hat jetzt das VG Würzburg erläutert. |

     

    Der Anwalt verfügte vorliegend zwar über asylrechtliche Spezialkenntnisse. Diese gingen allerdings nach Ansicht des VG nicht über vergleichbare Kenntnisse anderer im Asylrecht erfahrener Anwälte hinaus (17.7.17, W 3 M 15.30112, Abruf-Nr. 196717). Es bestand auch kein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Mandanten. Zwar könne die Gestaltung des Mandatsverhältnisses nicht Sache des Gerichts sein. Es sei aber Sache des Gerichts, das Mandatsverhältnis darauf zu überprüfen, ob es dazu führte, dass ein „besonderes“ Vertrauensverhältnis entstand.

     

    Voraussetzung hierfür wären Besonderheiten, die über das bloße Verfassen von Standardschriftsätzen auf der Grundlage von Angaben des Asylsuchenden zu seinen Fluchtgründen hinausgehen. Derartiges wurde weder vorgetragen, noch war es für das Gericht anderweitig erkennbar. Insbesondere konnte das Gericht nicht erkennen, dass sich der Bevollmächtigte schon im Vorfeld der Klageerhebung deutlich über das gewöhnliche Maß hinaus für die Belange des Klägers eingesetzt hätte, woraus eine wie auch immer geartete Beziehung entstanden wäre, die über das bloße Mandantenverhältnis hinausginge.