· Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Reisekosten für Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks
| Welche Reisekosten kann ein auswärtiger Anwalt geltend machen? Das OLG Celle sagt: Er kann verlangen, dass ihm die Landeskasse die Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk erstattet. |
Das AG hatte der Beklagten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt. Im Beschluss hieß es: „Die Beiordnung erfolgt zu den kostenrechtlichen Bedingungen einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts mit Niederlassung in dem Bezirk des Prozessgerichts.“
Das OLG Celle wies auf die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung hin (7.6.16, 2 W 108/16, Abruf-Nr. 187165). Demnach dürfe im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts beschränkt werden. Beschränkt werden dürfe nur auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts. Das heißt: Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts erstattungsfähig. Schon kürzlich hatte das OLG Köln ähnlich zu den Reisekosten entschieden (25.11.15, 17 W 247/15, Abruf-Nr. 146634).
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