· Fachbeitrag · §§ 34, 69 AO
Geschäftsführer haftet nicht für Steuerschulden im Insolvenzverfahren
| Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nicht für solche Steuerschulden, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat. |
Sachverhalt
Die Antragsteller waren Geschäftsführer einer GmbH, für die sie einen Insolvenzantrag gestellt hatten. Das Insolvenzgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Sachwalter und verfügte, dass Zahlungen von Steuern sowie Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nur mit Zustimmung des Sachwalters geleistet werden dürfen.
Der Sachwalter erklärte, dass er den Zahlungen von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausdrücklich nicht zustimme.
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