· Fachbeitrag · § 146b AO
Das LfSt Bayern ordnet die Kassen-Nachschau verfahrensrechlich ein
Als wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 29.12.2016 wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2018 das Instrument der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, vgl. § 146b AO. |
Das Verfahren ist nicht auf elektronische Kassen beschränkt, sondern kann z. B. auch bei
- offenen Ladenkassen,
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