· Fachbeitrag · §§ 52, 55, 63 AO
Hier droht der Entzug der Gemeinnützigkeit: Zu hohe Gehälter für Führungskräfte
| Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor. Derartige Fehlverwendungen können zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen. |
Hintergrund
Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind, ist durch einen Fremdvergleich zu ermitteln.
Als Ausgangspunkt hierfür können allgemeine Gehaltsstrukturuntersuchungen für Wirtschaftsunternehmen herangezogen werden, ohne dass dabei ein „Abschlag“ für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen ist.
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