· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
Stellt man bei Überprüfung des Steuerbescheids nach Ablauf der Einspruchsfrist Fehler fest, die auf fehlerhaft übermittelte Daten von Dritten zurückzuführen sind (z. B. fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung durch Arbeitgeber), kommt eine Bescheidänderung nach § 175b AO in Betracht. |
Die OFD Karlsruhe hat eine praxisorientierte Übersicht zu den Änderungsmöglichkeiten veröffentlicht.
Fundstelle
- OFD Karlsruhe 18.3.22, S 0353-a Karte 1
Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 764 | ID 49734478