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Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen
| Haben Sie für Mandanten Einsprüche eingelegt, weil strittig war, ob es sich bei der Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau um „regelmäßige“ Rentenanpassungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG handelt? Dann gelten diese Einsprüche aufgrund des BFH-Urteils vom 3.12.2019 per Allgemeinverfügung als zurückgewiesen bzw. erledigt. |
Fundstelle
- Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.10.20
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 944 | ID 46972922