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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

    | Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen in der Regel Registrierkassen und andere der Buchführung vorgelagerte Systeme, die denselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten unterliegen wie die eigentlichen Buchführungssysteme. Der Einsatz dieser Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Ein neues Merkblatt der OFD Karlsruhe soll einen Überblick verschaffen, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. |

     

    Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der AO (insbesondere §§ 145 bis 147 AO in der Fassung vom 29.12.16). Außerdem gibt es mehrere Verwaltungsvorschriften. Diese sind

    • BMF 26.11.10, BStBl I, 1342