· Fachbeitrag · Buchführung
Information des Bayerischen LfSt zur Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen
| Als Alternative zum Papierauszug gewinnt der elektronische Kontoauszug immer stärker an Bedeutung. Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form von den Banken an ihre Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu stellen sind, werden diese grundsätzlich steuerlich anerkannt. |
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist noch einmal auf die Voraussetzungen zur Anerkennung hin.
Der Steuerpflichtige hat im Rahmen seines internen Kontrollsystems den elektronischen Kontoauszug bei Eingang
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