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  • §§ 10, 22 EStG - Versorgungsleistungen: Neuer Anwendungserlass des BMF

    Durch das Jahressteuergesetz 2008 wurde die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Übertragungsverträge eingeschränkt. Positiv ist hingegen, dass der Vermögensübernehmer die begünstigten Versorgungsleistungen nunmehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen kann. Eine Unterscheidung zwischen voll abziehbaren dauernden Lasten und nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Renten wird nicht mehr vorgenommen.  

     

    Das aktuell veröffentlichte Anwendungsschreiben des BMF geht u.a. auf die Gesetzesänderungen ein und enthält zahlreiche Verweise auf die BFH-Rechtsprechung. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte des neuen Erlasses im Überblick.  

     

    Begünstigtes Vermögen

     

    Ein Sonderausgabenabzug ist nur noch möglich bei Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von