§ 10 UStG - Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligtem Zeitungsbezug
Liefert ein Verlag die produzierten Zeitungen verbilligt an seine Arbeitnehmer nach Hause, liegen umsatzsteuerpflichtige Lieferungen nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG vor, so der BFH. Unerheblich sind insoweit die mit der Zeitungslieferung verfolgten Ziele des Arbeitgebers. Eine Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses liegt vor, wenn der Arbeitgeber den privaten Bedarf der Angestellten befriedigt, sofern es sich nicht um Aufmerksamkeiten handelt. Aus der EuGH-Rechtsprechung zur unentgeltlichen Beförderung des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur unentgeltlichen Lieferung von Mahlzeiten an das Personal ergibt sich, dass Leistungen an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken nur dann nicht steuerbar sind, wenn deren persönliche Vorteile den Bedürfnissen des Unternehmers gegenüber nur untergeordnet sind.
Es liegen aber weder besondere Umstände der wirtschaftlichen Verlagstätigkeit vor, die einen Zeitungsbezug nach Hause erfordern würden, noch sind zwingende betriebliche Belange ersichtlich, die wie die Gesundheitshygiene bei der verbilligten Überlassung von Arbeitskleidung die persönlichen Vorteile der Arbeitnehmer als nur untergeordnet erscheinen lassen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Zeitungen der Befriedigung des privaten Bedürfnisses an Information dienen. Der Vorteil eines erheblich ermäßigten Bezugs von Tageszeitungen ist gegenüber den betrieblichen Gründen in Gestalt von Auflagensteigerung, Information der Arbeitnehmer über das Produkt und Förderung der Corporate Identity nicht nur als untergeordnet zu betrachten.
Praxishinweis: Der Umsatz wird nach dem regulären Abonnementpreis im Verhältnis zu den Selbstkosten bemessen. Hierzu gehören alle Posten, mit denen die Kostenrechnung des Unternehmens belastet wird.
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