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  • § 10b EStG - Aktualisiertes Muster der Zuwendungsbestätigungen für den Spendenabzug

    Die spendenträchtige Weihnachtszeit naht und prompt gibt es Neuigkeiten bei den Spendenformularen. Das BMF hat jetzt ein überarbeitetes Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht, das zwingend ab 2013 zu verwenden ist. Die neuen Muster stehen im Internet im Formularangebot der Verwaltung zur Verfügung.  

     

    Wichtig bei der Verwendung der neuen Muster sind folgende Punkte:  

     

    • Bei Geldspenden ist der zugewendete Betrag sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben zu nennen.

     

    • Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung genaue Angaben über den Gegenstand wie etwa Alter, Zustand oder historischer Kaufpreis enthalten.

     

    • Bei betrieblichen Zuwendungen ist der Entnahmewert zuzüglich Umsatzsteuer anzusetzen. Der Empfänger braucht dann keine zusätzlichen Unterlagen in seine Buchführung aufzunehmen. Angaben zur Wertermittlung sind nicht erforderlich.