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  • § 15 EStG - Einzelnes Geschäftslokal als wesentliche Betriebsgrundlage

    Eine Betriebsaufspaltung liegt vor,  

     

    • wenn ein Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft als Betriebsunternehmen zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und

     

    • eine Person oder mehrere Personen zusammen sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen beherrschen, sodass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung).

     

    Sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erfüllt, ist die Vermietung oder Verpachtung keine Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung. Das Besitzunternehmen ist ein Gewerbebetrieb.