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  • § 2 EStG - Wichtige Steueraspekte zum anstehenden Jahreswechsel

    Bis zum Jahreswechsel sind neben gezielten Maßnahmen bei den jeweiligen Einkunftsarten auch im Privatbereich einige steuerliche Überlegungen ratsam.  

     

    • Mit dem Jahreswechsel ändern sich die Steuertarife für die Einkommen- und Abgeltungsteuer nicht. Sofern die individuelle Progression in beiden Jahren voraussichtlich unterschiedlich ausfallen wird, sollte darüber nachgedacht werden, Einnahmen und Ausgaben - je nach Situation - vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verschieben.

     

    • Bei den Sonderausgaben kann durch die Steuerung des Zahlungstermins eine Einkommensverlagerung erfolgen. Das gilt beispielsweise für die Kirchensteuer, dauernde Lasten oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die Zehn-Tage-Regel bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen.

     

    • Die Verlagerung von Ausgaben ist auch im Hinblick auf die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen sinnvoll. Sofern die zumutbare Eigenbelastung in 2010 nicht überstiegen wird, sollten offene Rechungen erst in 2011 beglichen werden. Demgegenüber sollten Rechnungen noch in 2010 beglichen werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung in diesem Jahr überschritten wird.

     

    • In die Überlegungen sind auch vorhandene Verlustvorträge einzubeziehen, die Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.

     

    • Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, muss ein möglicher Änderungsantrag noch vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt werden. Beispiel: Wurde die Steuererklärung für 2005 z.B. in 2006 eingereicht, endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2010.