§ 2 UStG - Pkw-Vermietung an Arbeitgeber ist eine unternehmerische Leistung
Vermietet ein Arbeitnehmer sein Fahrzeug an seinen Arbeitgeber, gilt er umsatzsteuerlich als Unternehmer. Laut FG Baden-Württemberg ist es dabei nicht entscheidend, ob überwiegend eigenbetriebliche Interessen des Arbeitgebers für die Vermietung vorliegen oder ob das Fahrzeug durch den Arbeitnehmer mitgenutzt wird. Im Urteilsfall hatte ein Angestellter seinen Pkw an die Kanzlei vermietet. Der Wagen sollte für betriebliche Zwecke, aber auch für Privatfahrten des Arbeitnehmers eingesetzt werden.
Umsatzsteuerlich kann dieselbe Person bei unterschiedlichen Tätigkeiten selbstständig und unselbstständig sein. Somit kann ein Angestellter gegenüber seinem Arbeitgeber als Unternehmer auftreten. Dem Arbeitnehmer steht dann der Vorsteuerabzug zu. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor. Denn hätte der Arbeitgeber selbst ein neues Fahrzeug angeschafft, wäre derselbe Vorsteuerbetrag zum Abzug gekommen. Die Vermietung führt also nur zur Übertragung des Vorsteueranspruchs auf eine andere Person.
Hinweis: Eine vergleichbare Sichtweise hatte jüngst das FG Niedersachsen in Bezug auf die Vermietung des Arbeitszimmers eingenommen. Danach ist auch hier die Mietleistung sowie der Vorsteuerabzug unabhängig vom überwiegenden betrieblichen Interesse möglich (s. AStW 05, 821).
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