§ 22 EStG - Aktuelles zu den sonstigen Einkünften
Durch das Alterseinkünftegesetz erfolgen für 2012 wieder die jahrgangsbezogenen planmäßigen Anpassungen bei den Sätzen und Beträgen zur Altersvorsorge.
Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung werden für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge mit 64 % statt 62 % besteuert. Der Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt von 30,4 % auf 28,8 % der Versorgungsbezüge und von maximal 2.280 EUR auf 2.160 EUR.
Gleichzeitig sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 684 EUR auf 648 EUR. Vorsorgebeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersbasisvorsorge lassen sich mit 74 % statt 72 % als Sonderausgaben absetzen. Die abzugsfähige Höchstgrenze steigt um 400 EUR auf 14.800 EUR pro Person. Der Altersentlastungsbetrag sinkt für Personen, die 2012 das 65. Lebensjahr vollenden, von 1.444 EUR auf maximal 1.368 EUR und von 30,4 % auf 28,8 % vom Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte.
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