§ 23 EStG - Freigrenze entfällt beim Rücktrag von Spekulationsverlusten
Im BFH-Urteil vom 11.1.2005 ging es um die Frage, ob beim Rücktrag von Spekulationsverlusten die Freigrenze von ehemals 1.000 DM und jetzt 512 EUR vor oder erst nach der Durchführung des Verlustrücktrags verwendet werden soll. Im Urteilsfall hatte ein Anleger den Verlustrücktrag insoweit begrenzt, dass nach dem Abzug exakt Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 999 DM übrig blieben. Diese unterwarf das Finanzamt der Besteuerung, ohne die Freigrenze von 1.000 DM zu berücksichtigen.
Der Senat ist der Auffassung, dass die Freigrenze für Spekulationsgeschäfte bereits vor der Durchführung eines Verlustrücktrags zu berücksichtigen ist. Dies entspricht auch der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung.
Betroffene mit ruhenden Einsprüchen müssen daher ihren bislang begrenzten Verlustrücktrag um die nicht mehr greifende Freigrenze erhöhen. Allerdings sollten sie darauf achten, dass die Bescheide bei Erledigung des Rechtsbehelfsverfahrens vorläufig ergehen, so dass ein Rücktrag bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit später wieder rückgängig gemacht werden kann.
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