§§ 24b, 32 EStG – Freibetrag für Allein- Erziehende auch bei Ehepaaren?
Der ehemalige Haushaltsfreibetrag wurde nur allein Erziehenden und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit einem Kind gewährt. Das benachteilige Familien, hatte das Bundesverfassungsgericht gerügt und bis zum 1.1.2002 eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Eltern gefordert. Dem ist der Gesetzgeber nicht termingerecht gefolgt, da der Haushaltsfreibetrag für 2002 und 2003 weiter galt. Erst ab 2004 wurde er durch den Entlastungsbetrag für Allein-Erziehende ersetzt.
Mit Urteil vom 5.10.2004 vertritt der BFH die Auffassung, dass die Gewährung eines Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 EStGim Jahr 2003 nur an Nichtverheiratete mit Kindern höchstwahrscheinlich mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Daher hatte die Klage keinen Erfolg, weil eine nichtige Vorschrift nicht in Anspruch genommen werden darf. Hiergegen wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 2240/04). Bis zur Entscheidung sollten Einsprüche nicht zurückgenommen werden. Vorläufigkeitsvermerke für die Jahre 2002 und 2003 ergehen weiterhin.
Ob der neue Entlastungsbetrag für allein Erziehende verfassungsgemäß ist, ist ebenfalls umstritten. Denn von dieser Vergünstigung sind Verheiratete ebenfalls ausgeschlossen. Das FG Nürnberg hat eine hiergegen gerichtete Klage mit Urteil vom 8.12.2004 abgewiesen. Nun ist beim BFH die Revision anhängig. Auch hier ist Verheirateten mit Kindern zu raten, gegen die Einkommensteuerbescheide ab 2004 Einspruch einzulegen, den Entlastungsbetrag nach § 24b EStG geltend zu machen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
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