§§ 3, 3c EStG - Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der Gewinnermittlung
Das BMF hat zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3c Abs. 2 EStG bei Aufwendungen Stellung genommen, die durch die Überlassung von Wirtschaftsgütern bei einer Betriebsaufspaltung und bei Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen entstehen.
Betriebsaufspaltung
- Werden die Wirtschaftsgüter vom Besitz- an das Betriebsunternehmen entgeltlich zu fremdüblichen Konditionen überlassen, greift § 3c Abs. 2 EStG nicht ein, weil die Aufwendungen primär mit der Miete oder Pacht und nicht mit den erwarteten Beteiligungserträgen in Zusammenhang stehen.
- Bei unentgeltlicher Überlassung ist das Teilabzugsverbot anzuwenden, weil die Aufwendungen dann zumindest teilweise mit den erwarteten Beteiligungserträgen zusammenhängen.
- Bei teilentgeltlicher Überlassung ist eine Aufteilung im Verhältnis der vereinbarten zu den fremdüblichen Konditionen vorzunehmen. Als Aufteilungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der tatsächlich gezahlten zu der fremdüblichen Miete oder Pacht heranzuziehen.
Teilwert-AfA
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