§ 3 UStG - Garantiezusage eines Autoverkäufers
Die Garantiezusage eines Autoverkäufers ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Käufer gegen ein gesondertes Entgelt entweder einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einer Versicherung erhält (s. AStW 10, 398). Diese geänderte BFH-Rechtsprechung wendet die Verwaltung insoweit an, als eine solche Garantiezusage keine unselbstständige Nebenleistung zum Kfz-Verkauf darstellt. Die Garantieleistung ist als selbstständige Leistung des Händlers unabhängig von der eigentlichen Kfz-Lieferung zu beurteilen. Die umsatzsteuerliche Behandlung beim Händler hängt von der Ausgestaltung der Garantiebedingungen ab, wobei zwischen zwei Grundmodellen zu unterscheiden ist:
- Eine Versicherung deckt das Garantierisiko komplett ab
- Dem Käufer wird ein Wahlrecht eingeräumt
Praxishinweise: Die Detailregelungen sind in den Abschnitten 3.10. Abs. 6 Nr. 3, 4.8.12. und 4.10.2. Abs. 1 UStAE entsprechend neu gefasst worden. Diese geänderte Rechtsprechung ist nicht nur auf den Autokauf anwendbar, sondern lässt sich auch auf andere Geschäftsbereiche übertragen. Das betrifft Fälle, in denen der Kunde beim Kauf eine entsprechende Reparaturversicherung abschließt, die die Risiken über die reine gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie hinaus abdeckt.
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