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  • § 35a EStG - Aktualisierter Anwendungserlass im Blickpunkt

    Das aus 2007 stammende Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen hat das BMF überarbeitet und an den neuen Rechtsstand ab 2009 sowie die neuere BFH-Rechtsprechung angepasst. Als nützliche Praxishilfe enthält das Schreiben eine tabellarische Aufzählung der begünstigten und der nicht geförderten Leistungen des § 35a EStG. Wichtige Details, die auch für die Steuererklärung 2009 verwendet werden können, sind nachfolgend aufgeführt:  

     

    • Durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen wurde die Steuerermäßigung auf einheitlich 20 % der Aufwendungen erweitert. Im Einzelnen können:

     

    - maximal 4.000 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen,  

    - maximal 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügig Beschäftigten sowie  

    - maximal 1.200 EUR für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beansprucht werden.