§ 371 AO - Neuregelung bei der Selbstanzeige
Der Regierungsentwurf zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz will das taktische Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr wie bislang mit Strafbefreiung belohnen, grundsätzlich aber an der Selbstanzeige festhalten. Hierzu sind drei Maßnahmen vorgesehen:
Die Neuregelungen sind ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung anzuwenden. Auf vor diesem Zeitpunkt eingegangene Selbstanzeigen tritt im Umfang der gemachten Angaben Straffreiheit nach bisheriger Rechtslage ein. Das betrifft insbesondere bis dahin eingereichte Teilselbstanzeigen. Werden diese ab dem Tag der Verkündung ergänzt, wird dies als erstmalige Selbstanzeige nach geänderter Rechtslage gewertet.
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