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  • § 39a EStG - Lohnsteuerermäßigungsantrag 2008 für nichtselbstständige Mandanten

    Bevor die Lohnsteuerkarten 2008 beim Arbeitgeber eingereicht werden, sollten die Weichen für höhere Nettogehälter gestellt werden. Das reicht von der richtigen Steuerklassenwahl bei Ehepaaren bis zum Eintrag volljähriger Kinder.  

     

    • Steht Nachwuchs an, sollte der anschließend zu Hause bleibende Partner die günstigere Steuerklasse bekommen, um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Steuerklassenwahl und ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirken sich auch auf andere Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld aus.

     

    • Für Kinder in Berufsausbildung entfällt künftig mit Vollendung des 25. Lebensjahrs das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag. Zu beachten ist, dass Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 nur noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt werden. Das heißt: Für ein 1982 geborenes Kind können Eltern noch bis zum Monat des Geburtstags in 2008 Kindergeld erhalten.

     

    • Im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsantrags können auch die verbesserten Abzugsmöglichkeiten für Spenden, Mitgliedsbeiträge und Stiftungszuwendungenbereits vorab berücksichtigt werden.

     

    • Das BMF hat sich durchgerungen, im Streit um die Entfernungspauschale in allen Fällen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Das heißt: Arbeitnehmer bekommen weiterhin zunächst den vollen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ob sich diese Mühe angesichts der Nacherhebung über den anschließenden Steuerbescheid lohnt, müssen Arbeitnehmer selbst abwägen.

     

    • Zu beachten sind die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 und hier insbesondere der Wegfall der Übernachtungspauschalen. Der Ansatz der tatsächlich angefallenen Werbungskosten kann bei Vielreisenden im Ausland zu deutlich verminderten Beträgen führen.