§ 4 EStG - Lohnende Steuerstrategien für Selbstständige zum Jahresende 2007
Durch die Unternehmensteuerreform kommt es zu einer Reihe von gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gewinnermittlung und vor allem der AfA-Regeln. Nachdem im Vorjahr die Umsatzsteuer in den Fokus gerückt war, ist es nun die Gewerbesteuer mit vielen punktuellen Änderungen. Hinzu kommen ab 2008 mit der sog. Reichensteuer und der Thesaurierungsoption für Personengesellschaften zwei neue Tarife bei den Gewinneinkünften. Nachfolgend werden die Wichtigsten der bewährten und aktuell notwendigen Jahresendstrategien vorgestellt:
- Zwar ändern sich die Ertragsteuersätze für Selbstständige zur Jahreswende nur bei Einkommen oberhalb von 250.000 EUR durch die sog. Reichensteuer, eine Gewinnverschiebung kann sich jedoch auch bei unterschiedlicher Progression in 2007 und 2008 lohnen. Bilanzierende können unter diesem Aspekt Lieferungen erst später ausführen oder vom Kunden abnehmen lassen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG. Im Vorgriff auf das Jahresergebnis sollte eine Anpassung der Vorauszahlungen geprüft werden. Für 2008 ist hierzu im Gegensatz zur Körperschaftsteuer (s. AStW 07, 777) kein amtlicher Vordruck nötig.
- Bereits für den Jahresabschluss 2007 ist der neue Investitionsabzugsbetrag zu berücksichtigen, wenn das Wirtschaftsjahr nach dem 17.8.2007 endet. Gleichzeitig ist die Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 1 EStG a.F. bei der Berechnung des Investitionshöchstbetrages einzubeziehen. Dieser wurde auf 200.000 EUR angehoben. Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen hingegen beachten, dass sie den Investitionsabzugsbetrag nur noch bei Gewinnen bis 100.000 EUR bilden dürfen, und Existenzgründer genießen keine gesonderten Privilegien mehr.
- Ab 2008 entfällt die degressive AfA und der Sofortabzug wird auf geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR begrenzt. Daher ist es ratsam, den Erwerb beweglicher Wirtschaftsgüter noch in 2007 vorzunehmen. Das gilt auch, wenn noch eine Vielzahl von Gegenständen unter 150 EUR angeschafft werden und die AfA über die Nutzungsdauer verteilt werden soll. Ab 2008 gilt zwingend der Sofortabzug. Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR werden ab dem Jahreswechsel zwangsweise über fünf Jahre abgeschrieben. Das ist insbesondere beim PC mit dreijähriger Nutzungsdauer nachteilig.
- Personenunternehmen können ab 2008 für bilanzierte und nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbesteuerung mit 28,25 v.H. nutzen. Dies lohnt für Selbstständige mit hoher Progression und einer Liquidität, die es erlaubt, die Gewinne mindestens sieben Jahre, besser sogar mehr als zehn Jahre, zu thesaurieren. Dann wird der Nachversteuerungsschaden von dem Steuerstundungseffekt überkompensiert. Berater sollten ihre Mandanten von Anfang an darauf hinweisen. Hier können ggf. in 2007 noch notwendige Entnahmen getätigt werden. Da Personengesellschafter diese Option nur bei einer Beteiligung ab 10 v.H. nutzen dürfen, kann eine Aufstockung der Quote empfehlenswert sein.
- Kommanditisten, stille Gesellschafter oder Unterbeteiligte sollten mit Blick auf § 15a EStG prüfen, ob es durch die Zuweisung von Verlusten zu einem negativen Kapitalkonto kommt oder sich dieses erhöht. Damit die negativen Einkünfte sofort verrechenbar sind, kommt eine Erhöhung des Kapitalkontos vor dem Jahresende oder der Eintrag einer höheren Haftungssumme im Handelsregister noch vor Silvester in Betracht. Dabei kann die aktuelle BFH-Rechtsprechung genutzt werden, wonach die nicht zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos verbrauchte Einlage in späteren Wirtschaftsjahren für entstehende oder erhöhende negative Kapitalkonten ausgleichsfähig bleibt (s. AStW 07, 768).
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