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  • § 5 EStG – Bilanzielle Auswirkung einer Überschuldung auf Verbindlichkeiten

    Die Zahl der Firmeninsolvenzen nimmt kaum ab und die der Restschuldbefreiung bei natürlichen Personen weiter zu. Mit den bilanziellen Auswirkungen auf die Schulden haben sich Finanzverwaltung und BFH beschäftigt. 

     

    Zum Zeitpunkt der Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei Insolvenz

     

    Die OFD Münster stellt dar, zu welchem Zeitpunkt Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners abzuwerten sind und zu einer Gewinnerhöhung führen. Im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung sind Schulden nicht mehr zu passivieren, wenn nicht mehr mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger und damit mit einer wirtschaftlichen Belastung zu rechnen ist. Hierzu ist nicht ausreichend, dass die Verbindlichkeiten mangels ausreichendem Vermögen nicht getilgt werden können. Denn der Gläubiger kann seine Forderung auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch geltend machen. Gewinnwirksam wird daher erst das tatsächliche Erlöschen der Schuld,  

     

    • wenn ein Gläubiger wirksam auf seine Forderung verzichtet,
    • wenn nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans die Forderungen nachrangiger Gläubiger erlöschen oder
    • wenn eine Befreiung gegenüber nicht nachrangigen Geldgebern im Insolvenzplan vorgesehen ist.