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  • § 5a EStG - Aktualisierung der Taxonomien im Rahmen der E-Bilanz

    Die Steuer-Taxonomie ist das Herzstück der E-Bilanz. Die Taxonomie definiert dabei die verschiedenartigen Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aber auch ihre Beziehung zueinander. Im Wesentlichen ist unter dem Begriff Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Mindeststandard definiert. Diese Taxonomie gibt auch die Gliederungstiefe innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung vor.  

     

    Nach einem neuen BMF-Schreiben wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Die aktualisierte Version ist nach der Veröffentlichung dann unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden, und zwar solange, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird (s. AStW 12, 487).  

     

    Die OFD Frankfurt und das Bayerische LfSt weisen auf Ergänzungen hin, wonach eine Taxonomie grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden ist. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der GuV muss die für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Diese darf auch für das Vorjahr verwendet werden.