§ 6 EStG - Übergang von Gütern zwischen Schwestergesellschaften
Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwester muss nicht zwangsläufig zur Aufdeckung der stillen Reserven führen. Mit diesem Beschluss widerspricht der vierte Senat des BFH einem Urteil vom ersten Senat aus dem November 2009. Der erste Senat schloss eine Buchwertfortführung gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zwischen Schwestergesellschaften aus, an denen die einzelnen Mitunternehmer jeweils in demselben Verhältnis beteiligt sind.
Der vierte Senat hingegen neigt dazu, die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Personengesellschaften gegen Minderung und Gewährung von Gesellschaftsrechten steuerneutral zum Buchwert stattfinden zu lassen. Er sieht sich nicht daran gehindert, die zwingende Buchwertverknüpfung auf Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zu erstrecken. Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz im GG ist § 6 Abs. 5 EStG daher verfassungskonform auszulegen und auf diese Vorgänge zu erweitern. Bei transparenter Betrachtung wird das Wirtschaftsgut nämlich lediglich von einem in ein anderes Betriebsvermögen desselben Gesellschafters überführt.
Hinweis: Auch der erste Senat hielt eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG zwar für geboten, vermisste dafür aber eine erforderliche gesetzliche Grundlage, da die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften im Verfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform ausdrücklich von dieser Regelung ausgeschlossen wurde. Entsprechende Fälle sind offenzuhalten, bis der vierte Senat im Hauptsachenverfahren ein Urteil fällt. Dann ist die Anrufung des Großen Senats wahrscheinlich, sofern die bisherige Auffassung Bestand hat.
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