§ 6a UStG - Formale Pflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der BFH hat in zwei Urteilen eine Reihe von Zweifelsfragen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, insbesondere Fragen zur betrügerischen Ausnutzung der Umsatzsteuerbefreiung von Liefergeschäften innerhalb der EU beantwortet. In beiden Fällen konnten die Unternehmer steuerfrei liefern, nachdem die Vorinstanzen dies noch anders gesehen hatten.
Es bleibt aber der Grundsatz, dass es nur zur Steuerfreiheit kommt, wenn der Unternehmer die Nachweispflichten der §§ 6a Abs. 3 UStG, 17a ff. UStDV erfüllt. Kommt er dem nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich Angaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit und räumt der Unternehmer diese nicht aus, ist die Lieferung steuerpflichtig. Steuerfrei bliebt sie trotz der Mängel, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Bedingungen der Steuerfreiheit erfüllt sind.
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