§ 6a UStG - Ungeklärte Nachweisführung bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt gemäß § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG unter den folgenden drei Voraussetzungen vor:
- Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet.
- Der Abnehmer ist ein Unternehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen. Ausnahmen bestehen bei juristischen Personen als Abnehmer und bei der Lieferung neuer Fahrzeuge.
- Der Erwerb unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedsland der Umsatzsteuer.
Diese Voraussetzungen müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.
Derzeit ist unklar, welche Anforderungen an den Nachweis zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Regelung zum Gutglaubensschutz in § 6 a Abs. 4 UStG berufen kann. Daher ist nach einem Beschluss des BFH bis zur Entscheidung durch den EuGH Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.
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