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  • § 9 EStG - Aufwand zur Förderung der beruflichen Kommunikation als Werbungskosten

    Der BFH hat mit zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von berufsbezogenen Werbungskosten und Aufwand der privaten Lebensführung fortentwickelt. In beiden Fällen hatten leitende Angestellte an Kursen zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation teilgenommen (sog. NLP-Kurse). Dabei ging es beispielsweise um das Erlernen von Interviewtechniken, die Koordination und Leitung von Gruppenprozessen sowie um Organisationsentwicklung.  

     

    Diese Maßnahmen stellen Erwerbsaufwand dar und können daher zu Werbungskosten führen. Solche Beratungsmethoden werden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der beruflichen Arbeit eingesetzt. Denn die Kommunikationsfähigkeit ist Bestandteil der Sozialkompetenz und bei der Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich.  

     

    Für eine berufliche Veranlassung derartiger Kurse spricht es insbesondere, wenn  

    • die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden,
    • ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und
    • die Kenntnisse und Fähigkeiten anschließend im Beruf verwendet werden.