§ 9 EStG - Doppelte Haushaltsführung auch bei innerörtlichem Wohnungswechsel
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann grundsätzlich in eine privat veranlasste übergehen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn lediglich der Familienwohnsitz innerhalb eines Ortes verlegt wird. Davon ist die berufliche Fortdauer grundsätzlich nicht betroffen. Im vom BFH entschiedenen Fall zog der Arbeitnehmer von seiner Ehefrau zur neuen Partnerin in der Nachbarschaft und behielt die Wohnung am fernen Beschäftigungsort bei. Entgegen der Auffassung von Finanzamt und FG können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung weiterhin abgesetzt werden.
Als Werbungskosten gelten hierbei notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass für eine Zweitwohnung entstehen. Zwar hätte der Angestellte nach der Trennung von seiner Ehefrau an den Beschäftigungsort ziehen können. Diese Möglichkeit ist aber unerheblich. Denn es spielt für den Werbungskostenabzug keine Rolle, ob auch persönliche Gründe dafür vorliegen, dass der Arbeitnehmer nicht vollständig an den Beschäftigungsort zieht. Maßgebend ist vielmehr, dass die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet wurde. Diese Voraussetzung wird anschließend nicht durch einen Wohnsitzwechsel in Frage gestellt.
Praxishinweis: Durch den privat veranlassten Auszug aus der Familienwohnung wird der berufliche Zusammenhang der bisherigen doppelten Haushaltsführung nicht beendet, sondern lediglich unwesentlich modifiziert. Dies gilt neben verheirateten auch für ledige und wie im Urteilsfall für in Trennung befindliche Arbeitnehmer. Dieses Urteil können insbesondere Steuerpflichtige nutzen, die z.B. wegen Familiennachwuchses eine größere Wohnung beziehen wollen.
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