§ 9 EStG – Verkehrsgünstigerer Umwegmuss mindestens 20 Minuten einsparen
Maßgebend für die Berechnung der Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn öffentliche Verkehrsmittel mit anderer Linienführung genutzt werden. Eine längere Strecke kann bei der Benutzung eines Kfz nur zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Nach Auffassung der Verwaltung erfüllt eine abweichende Strecke diese Voraussetzung, wenn die Arbeitsstätte in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird. Hierzu ist nach der Rechtsprechung eine Zeitersparnis von mindestens 20 bis 30 Minuten erforderlich. Ist die Fahrzeit hingegen sogar länger, kann sie selbst dann nicht berücksichtigt werden, wenn der direkte Weg durch Baustellen und Umleitungen mit Mühen und Stress verbunden ist, so das FG Hessen.
Anders hingegen sieht es im vom FG Düsseldorf entschiedenen Fall aus, bei dem ein Umweg von 19 Kilometern eine halbe Stunde täglich eingespart hat, weil die Innenstadt umfahren wurde. Dieser Umstand alleine reicht noch nicht zum Ansatz einer höheren Entfernungspauschale aus. Hinzu kommen müssen noch Aspekte wie Zeitersparnis in Relation zur Gesamtfahrzeit und ob die alternativ genutzte Straßenverbindung wie die Umgehungsstraße tatsächlich der Ableitung des Verkehrs dienen soll. Da dies im Urteilsfall zutraf, wurden die höheren Werbungskosten angesetzt. Keine Rolle spielt hingegen, dass der Umweg angenehmer und stressfreier ist, positive Auswirkung auf Autoverschleiß und Benzinverbrauch hat oder die Unfallgefahr geringer ist.
Im Fall eines berufsbedingten Umzugs wird eine Zeitverkürzung von zumindest einer Stunde verlangt. Dies hat der BFH jüngst bestätigt, allerdings auch andere als zeitliche Gründe für den Wohnungswechsel akzeptiert. Die Stundenregelung kann aber nicht analog auf die täglichen Pendelfahrten angewendet werden. Ein Umzug wird typischerweise entscheidend von privaten Motiven bestimmt, während es bei der Wahl der Strecke für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit auf diesen Umstand nicht ankommt.
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